Liebe Eltern,
wir möchten Sie hiermit kurz über die mögliche Schulpflicht Ihres Kindes informieren!
Schulpflicht besteht auch noch nach Verlassen der Mittelschule!
Die Schulpflicht für Jugendliche in Bayern dauert nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz insgesamt 12 Schuljahre.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von 9 Schuljahren besteht somit grundsätzlich die Verpflichtung, eine Berufsschule bzw. Berufsfachschule zu besuchen. Dies gilt auch für Schulabgänger aus den Realschulen und Gymnasien, die die 10. Jahrgangsstufe nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
Nicht berufsschulpflichtig sind Schulabgänger, die einen "Mittleren Schulabschluss“ besitzen jedoch keinen Ausbildungsvertrag nachweisen und Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung. Schulabgänger, die ein „Freiwilliges Soziales oder ökologisches Jahr“ ableisten, können auf Antrag vom Besuch der Berufsschule befreit werden. Befreit von der Schulpflicht sind auch Personen, die ein Berufsgrundschuljahr (BGJ), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang der Berufsvorbereitung (BVB) erfolgreich besucht haben.
Bei Verstößen gegen die Berufsschulpflicht drohen Ordnungsgelder!
Betroffene Jugendliche aus dem Landkreis Miesbach sollten sich also, wenn noch nicht geschehen, umgehend an der Staatlichen Berufsschule Miesbach anmelden.
Die Berufsschule Miesbach bietet eine berufsvorbereitende Beschulung an.
Die Staatliche Berufsschule Miesbach bietet im Schuljahr 2023/24 drei Vollzeitklassen zur Berufsintegration BIKs, BIKV/s und DK-BS-A für berufsschulpflichtige Schüler ohne Ausbildungsvertrag an.
Organisation und Chancen:
- Wechsel - Schule und Praktikum
- Möglichkeit den Mittelschulabschluss zu erreichen
- Vermittlung der Schlüsselkompetenzen
- Stärkung der Schülerpersönlichkeit
- Möglichkeit zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
- durch gezielte Praktika größere Chance auf einen Ausbildungsplatz