Im Zuge der Neuordnung der Ausbildungsberufe hat sich die Prüfungsstruktur der gastronomischen Berufe geändert:
Bei dreijährigen Berufen findet eine „gestreckte Abschlussprüfung“ statt.
Bei dieser Prüfungsart findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil1 und Teil 2 werden zeitlich getrennt voneinander geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dann in einem festgelegten Verhältnis in die Bewertung mit ein.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet oft ca. ein Jahr nach Ausbildungsbeginn statt. (siehe Eintragungsbestätigung). Grundlage der Prüfung sind die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und die Inhalte des ersten Schuljahres der Berufsschule.
Bitte überprüfen Sie bei Auszubildenden, die nach dem Februar 2024 begonnen haben, ob es sinnvoll wäre, im nächsten Schuljahr erneut die 10. Klasse besuchen zu lassen, um die Chance auf ein erfolgreiches Ablegen des ersten Teils zu erhöhen. Die gesamte Schulzeit verlängert sich dadurch nicht.
Wir bilden folgende Berufe aus
- Hotelfachmann/-frau, auch im dualen Studium
- Fachmann/-frau für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie (früher Restaurantfachmann/-frau)
- Koch / Köchin, auch im dualen Studium
- Fachmann/ -frau für Systemgastronomie
- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement - Grundstufe (früher Hotelkauffrau/-mann)
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachkraft Küche