Im Zuge der Neuordnung der Ausbildungsberufe hat sich die Prüfungsstruktur der gastronomischen Berufe geändert:
Bei dreijährigen Berufen findet eine „gestreckte Abschlussprüfung“ statt.
Bei dieser Prüfungsart findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil1 und Teil 2 werden zeitlich getrennt voneinander geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dann in einem festgelegten Verhältnis in die Bewertung mit ein.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet oft ca. ein Jahr nach Ausbildungsbeginn statt. (siehe Eintragungsbestätigung). Grundlage der Prüfung sind die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und die Inhalte des ersten Schuljahres der Berufsschule.
Wir bilden folgende Berufe aus
Hotelfachmann/-frau
Fachmann/-frau für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie