Beschulung zweites Ausbildungsjahr
Im Schuljahr 2023/2024 werden im Rahmen der Neuordnung der gastgewerblichen Berufe die Auszubildenden des zweiten Ausbildungsjahres folgendermaßen beschult:
- Fachkraft Küche und Koch/ Köchin in die Klasse GK11A und GK 11B in Miesbach.
- Hotelfachmann/ Hotelfachfrau und Kaufmann/ Kauffrau für Hotelmanagement in die Klassen GH 11A und GH11B in Miesbach.
- Die Gastroberufe Fachmann/ Fachfrau für Systemgastronomie, Fachmann/ Fachfrau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie und Fachkraft Gastronomie werden im nächsten Jahr in Rosenheim bzw. München
Im Zuge dieser Neuordnung hat sich die Prüfungsstruktur der gastronomischen Berufe geändert:
Bei dreijährigen Berufen findet eine „gestreckte Abschlussprüfung“ statt.
Bei dieser Prüfungsart findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil1 und Teil 2 werden zeitlich getrennt voneinander geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dann in einem festgelegten Verhältnis in die Bewertung mit ein.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet oft ca. ein Jahr nach Ausbildungsbeginn statt. (siehe Eintragungsbestätigung). Grundlage der Prüfung sind die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und die Inhalte des ersten Schuljahres der Berufsschule.
Bitte überprüfen Sie bei Auszubildenden, die nach dem Februar 2023 begonnen haben, ob es sinnvoll wäre, im nächsten Schuljahr erneut die 10. Klasse besuchen zu lassen, um die Chance auf ein erfolgreiches Ablegen des ersten Teils zu erhöhen. Die gesamte Schulzeit verlängert sich dadurch nicht.
Wir bilden folgende Berufe aus
- Hotelfachmann/-frau, auch im dualen Studium
- Fachmann/-frau für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie (früher Restaurantfachmann/-frau)
- Koch / Köchin, auch im dualen Studium
- Fachmann/ -frau für Systemgastronomie
- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement - Grundstufe (früher Hotelkauffrau/-mann)
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachkraft Küche