Im Zuge der Neuordnung der Ausbildungsberufe hat sich die Prüfungsstruktur der gastronomischen Berufe geändert:
Bei dreijährigen Berufen findet eine „gestreckte Abschlussprüfung“ statt.
Bei dieser Prüfungsart findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil1 und Teil 2 werden zeitlich getrennt voneinander geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dann in einem festgelegten Verhältnis in die Bewertung mit ein.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet oft ca. ein Jahr nach Ausbildungsbeginn statt. (siehe Eintragungsbestätigung). Grundlage der Prüfung sind die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und die Inhalte des ersten Schuljahres der Berufsschule.
Wir bitten Sie, bei der Anmeldung neuer Auszubildender und bei der Blockeinteilung Folgendes zu beachten:
1. Anmeldung der Azubis nur online über die Homepage möglich.
2. Alle Ausbildungsberufe in der Gastronomie werden gemeinsam in G10-Klassen (13 Unterrichtswochen) beschult.
3. Auszubildende mit auf 2 Jahre verkürzter Ausbildungszeit sind in eine 11. Klasse (10 Unterrichtswochen) einzuteilen.
Teilen Sie uns bitte unverzüglich schriftlich mit, wenn angemeldete Schüler den Ausbildungsplatz nicht antreten oder ihre Ausbildung vorzeitig beenden.